Chalet Monique
|
Chalet in sehr schöner sonniger und ruhigen Lage. Ein Zimmer mit franz. Bett, ein Doppelzimmer und ein Zimmer mit Etagenbett. Garten mit Rasen und grosse, gedeckte Terrasse.
1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Der Vertrag tritt in Kraft wenn dieser, beidseitig unterzeichnet, in den Besitz des Vermieters gelangt und der Mietzins zum vereinbarten Termin überwiesen wird.
Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so behält sich der Vermieter das Recht vor, das Haus anderweitig zu vermieten.
2. Übergabe des Mietobjektes
Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden sein, so hat der Mieter dies innerhalb 24 Stunden beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
3. Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen und die Hausordnung einzuhalten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
4. Kontaktperson in Kandersteg
Momentan gibt es keine. Bei Problemen bitte Eva Haberstich kontaktieren (079 416 65 75).
5. Rückgabe des Mietobjektes
In der Regel findet keine persönliche Rückgabe statt.
Das Chalet ist termingerecht in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen ist der Mieter ersatzpflichtig.
Bitte den Hausschlüssel in den Briefkasten neben dem Haus einwerfen.
6. Annulierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten :
Bis 42 Tage vor Anreise : Fr. 100.- Bearbeitungsgebühr
41 bis 10 Tage vor Anreise: 50% des Mietpreises
9 bis 0 Tage vor Anreise: 100% des Mietpreises
Der Mieter hat das Recht einen Ersatzmieter vorzuschlagen.
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Als Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
Garage
|
PKW-Parkplatz
|
Haustiere nicht erlaubt
|
Haustiere willkommen
|
WiFi
|
Behindertengerecht
|
Das Haus kann jeweils am am Samstag, ab 15 Uhr, übernommen werden. Der genaue Zeitpunkt wird zwischen Vermieterin und Mieter vereinbart.
Die Abreise ist am Samstag, 10 Uhr. In der Regel findet keine persönliche Rückgabe statt. Das Chalet ist termingerecht in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen ist der Mieter ersatzpflichtig. Bitte den Hausschlüssel in den Briefkasten neben dem Haus einwerfen.
Individuelle Wünsche sind mit der Vermieterin zu besprechen.